Hilfestellung zur Umsetzung von Maßnahmen aus örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten

Bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Hochwasser- und Starkregenvorsorge aus den örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten (öHSVK) sehen sich die Kommunen einer Reihe von Hemmnissen gegenüber. Dazu gehören einige rechtliche Rahmenbedingungen wie die mangelnde gesetzliche Verankerung und damit Durchsetzungskraft, v.a. der Gefährdung durch Überflutung nach Starkregen, oder fehlende bzw. zu unverbindliche Regelungen beispielsweise zur Gewässerentwicklungsplanung und zu Gewässerentwicklungskorridoren. Auch der allgegenwärtige Mangel an finanziellen Mitteln und an Personal bei den Kommunen einerseits, und die starke Auslastung der Fachbüros andererseits, erschweren die Umsetzung von Maßnahmen, ebenso eine mangelnde Verfügbarkeit geeigneter Flächen. Hinzu kommen weitere maßnahmenbedingte sowie in der jeweiligen örtlichen Situation begründete Schwierigkeiten.

Ein Patentrezept für die rasche und reibungslose Umsetzung von Maßnahmen aus öHSVK gibt es daher nicht. Dennoch können einige Hinweise gegeben werden, die bei der Umsetzung hilfreich sein können. Nachfolgend werden einige Hemmnisse und Hilfestellungen zu ihrer Überwindung näher beleuchtet. Sie können in die folgenden vier Themenkreise untergliedert werden:

  • Örtliche Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte
  • Verwaltung und Ressourcen der Kommune
  • Einbindung externer Akteure
  • Genehmigung und Förderung

Die Umsetzung der öHSVK und der darin vorgesehenen Maßnahmen ist in Rheinland-Pfalz bereits in zahlreichen Kommunen im Gange bzw. wird derzeit in Angriff genommen. Dabei werden fortwährend neue Erfahrungen gesammelt und neue Lösungsansätze für die verschiedenen Schwierigkeiten entwickelt, die hierbei auftreten können, sodass auch die vorliegende Informationssammlung weiter ausgebaut wird. Außerdem sind Leitfäden und Handreichungen zu weiteren relevanten Themen in Arbeit:

  • Hochwasservorsorge in der Gewässerunterhaltung
  • Treibgut- und Geschieberückhalt
  • Starkregenvorsorge in der Planung

Seitens des Landes Rheinland-Pfalz werden die Kommunen zukünftig auch durch neue Planungsinstrumente im Rahmen des Projekts Visdom unterstützt. Diese umfassen u.a. die Bereitstellung von Sturzflutgefahrenkarten, die hier verfügbar sind. 
 

Themenkreis örtliche Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte

Die in den Vorsorgekonzepten erarbeiteten Maßnahmenvorschläge können dort noch nicht konkret genug dargestellt werden, um diese sofort umsetzen zu können. Die konkrete Ausarbeitung und Planung erfolgt erst in der Umsetzungsphase. Dennoch sollten Maßnahmen bereits im Konzept möglichst genau erläutert, skizziert und verortet sein. Ansonsten kommt im Nachgang ein Großteil an Mehrarbeit auf die Kommune zu. Dabei spielt unter anderem auch die Qualifizierung der kommunalen Verwaltung eine Rolle, da nicht alle verantwortlichen Mitarbeiter:innen der einen entsprechenden ingenieurtechnischen Hintergrund mitbringen.

Nach Fertigstellung des Vorsorgekonzeptes ist ein Umsetzungsgespräch der Kommune mit dem KHH und dem SGD-Gebietssachbearbeiter hilfreich. In Bezug auf weitere Planungen, der Vorgehensweise nach weiterer Maßnahmenpriorisierung, den Fördermöglichkeiten und den Genehmigungspflichten usw. können Fragen geklärt werden. Anschließend kann die Kommune mit den Ortsbürgermeistern das weitere Vorgehen absprechen.

Bezüglich der Umsetzung bestimmter Maßnahmentypen treten immer wieder ähnliche Fragestellungen auf. Aus diesem Grund werden von Seiten des KHH und des IBH diverse Leitfäden und Arbeitshilfen bereitgestellt. Im Allgemeinen werden die vorhandenen Leitfäden und Arbeitshilfen auf den Seiten des KHH bzw. des IBH veröffentlicht:

KHH: weiterführende Informationen

IBH: Leitfäden und Arbeitshilfen

Weitere Informationen zu Umsetzungsmaßnahmen und Fördermöglichkeiten finden Sie in der Förderrichtlinie der Wasserwirtschaftsverwaltung. Wenden Sie sich dazu auch gerne an das KHH: Welche Förderung gibt es vom Land?

Darüber hinaus stehen auch die zuständigen Gebietssachbearbeiter bei den Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd für Fragen zu konkreten Projekten zur Verfügung.
 

Themenkreis Verwaltung und Ressourcen der Kommune

Die finanziellen und personellen Ressourcen der Verwaltungen sind begrenzt. Die Maßnahmen aus den öHSVK betreffen verschiedene Fachbereiche, eine gute Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten ist daher notwendig. Bauliche Maßnahmen (wie z.B. Umgestaltungen für Notabflusswege) können oft nicht sofort umgesetzt werden. Um sie in die Planung und Umsetzung von anderen Projekten zu integrieren und Gelegenheitsfenster nutzen zu können, muss der Überblick behalten werden. Nicht zuletzt sind auch Transparenz und einfache Handhabung Faktoren einer erfolgreichen Umsetzung.

Bei den Themen Hochwasser- und Starkregenvorsorge und Siedlungsentwicklung, Bauleitplanung, Naturschutz und anderen kommt es verwaltungsintern zu Interessenkonflikten, die auch nicht immer durch kreative Ideen auflösbar sind. Wichtig ist, dass die Hochwasservorsorge dabei im Blickfeld bleibt. Dazu können Leitlinien oder Leitbilder beitragen, die die Verwaltungsspitze und/ oder der Rat einbringen. Damit können Prioritäten gesetzt und somit die notwendigen Ressourcen bereitgestellt werden.

Wie schon bei der Erstellung der Konzepte ist auch bei der Umsetzung eine gute und transparente Kommunikation mit allen Beteiligten und Betroffenen, wie zum Beispiel politischen Entscheidungsträgern und betroffenen Bürgern wichtig, um die Unterstützung und Akzeptanz für die Maßnahmen zu sichern.

Die in den Konzepten entwickelten Maßnahmen können unterschiedliche Fachbereiche, Zuständigkeiten und Zeitfenster betreffen. Um den Überblick über die umzusetzenden Maßnahmen zu behalten, ist zunächst eine ausreichende Konkretisierung der im Konzept erarbeiteten Maßnahmen notwendig. Auf dieser Grundlage ist bereits bei der Zusammenstellung der Maßnahmenlisten eine zielführende Priorisierung der einzelnen Maßnahmen festzulegen. Diese Gewichtung gibt eine erste sinnvolle Reihenfolge der umzusetzenden Maßnahmen vor. In einem gemeinsamen Umsetzungsgespräch mit dem KHH können – aufbauend auf der zuvor erfolgten Priorisierung - Grundlagen und Vorgaben für eine sinnvolle Zusammenlegung verschiedener Maßnahmen besprochen werden. Durch diese Bündelung von Maßnahmen kann die Umsetzung zusätzlich erleichtert werden.

In den Mitgliedskommunen des GStB können die im Organisationsmodell Gemeinde 3.0 aufgezeigten Möglichkeiten für Projektsteuerung und Prozessmanagement auch für die Übersicht und die Integration der Maßnahmen in andere Projekte hilfreich sein.  

Um die Darstellung und Pflege der Maßnahmen dauerhaft zu sichern und einen fachübergreifenden Informationsaustausch zu gewährleisten, können die Maßnahmen z.B. in einem GIS-Fachkataster in das eigene System integriert werden. Durch die digitale Kartierung können alle relevanten Daten übersichtlich und zentral zugänglich gemacht und auch abteilungsübergreifend berücksichtigt werden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie beispielsweise in „Gemeinde und Stadt“ (Zeitschrift des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz), Ausgabe 3/2021, und hier: https://www.gstb-rlp.de/gstbrp/Publikationen/Aktuelles/2023/Durchblick%20bei%20der%20Hochwasservorsorge/). 

Der Informationsaustausch zwischen den Fachbereichen der Verwaltung eröffnet auch Möglichkeitsfenster für die Umsetzung von Maßnahmen der Hochwasser- und Starkregenvorsorge, die sich häufig im Zuge anderer, ohnehin anstehender Aufgaben und Maßnahmen umsetzen lassen. Auch hierbei ist ein zentrales Fachkataster für die Maßnahmen in der Gemeinde sowie eine zentrale Ansprechperson sehr hilfreich.

Die Handlungsfelder der Hochwasservorsorge und damit die Maßnahmen können verschiedene Zuständige und Akteure, auch Verwaltungsebenen, betreffen. Wichtig ist daher auch hierbei, die potenziell Betroffenen frühzeitig schon bei der Erstellung der öHSVK einzubinden. 

Ein Beispiel, wie die Umsetzung von Maßnahmen und die Kostenverteilung zwischen Verbandsgemeinde und Ortsgemeinden geregelt werden kann, gibt eine Handlungshilfe, die von der VG Altenkirchen-Flammersfeld erarbeitet wurde (keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit!).

Maßnahmenvorschläge können auch über das Gemeindegebiet hinausgehen. Auch hier ist bereits bei der Aufstellung auf frühzeitige Information/ Einbindung der Betroffenen zu achten. Für die Umsetzung müssen je nach Maßnahmenart angepasste Lösungen gefunden werden und ggf. durch geeignete Formen interkommunaler Zusammenarbeit abgesichert werden. Ein Forum für die Vorbereitung und den Informationsaustausch hierzu können die Hochwasserpartnerschaften sein. Hinweise auf Aufgaben, die für interkommunale Zusammenarbeit geeignet sein können, enthält auch das Organisationsmodell Gemeinde 3.0. 

Themenkreis Einbindung externer Akteure

Hochwasser- und Starkregenvorsorge ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Kommunen, Betroffenen und dem Staat, zu dem jeder seinen Anteil beitragen muss. Letztendlich profitiert jeder von dieser, dem Wohl der Allgemeinheit dienenden, Zusammenarbeit. Mit der Sensibilisierung und Aufklärung von Gewässeranliegern und betroffenen Grundstückseigentümern wächst oft auch die Akzeptanz und Toleranz für die Umsetzung von Vorsorgemaßnahmen auf oder am eigenen Grundstück. Hierbei ist es wichtig, den Betroffenen das mögliche Risikopotenzial für sich und für andere aufzuzeigen, auf Rechte und Pflichten hinzuweisen und Möglichkeiten zur Eigenvorsorge aufzuzeigen. Neben den Folgen von Extremereignissen sollten auch die Vorteile durch die Umsetzung von Vorsorgemaßnahmen erläutert werden.

Einbindung der Bevölkerung

Das Bewusstsein bei allen Akteuren, auch der Bevölkerung, muss aktiv aufrechterhalten werden. Hierbei handelt es sich um eine Daueraufgabe! Eine Sensibilisierung und Information der Bevölkerung sollte nicht nur während der Ortsbegehungen und Workshops für Bürger:innen im Rahmen der Aufstellung der öHSVK erfolgen. Regelmäßige öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen, Pressemitteilungen, Informationsmaterial (Flyer) oder Beratungen durch die Kommune selbst tragen ebenfalls zur Informationsvorsorge bei. Örtlich angepasste Ideen dazu sollten in den Konzepten enthalten sein. 
Ggf. kann ein Austausch mit Klimaschutz- und anpassungsmanagern oder örtlichen Initiativen hilfreich sein, da diese viele Aktionsformen anbieten. Diese können genutzt werden, um die Bevölkerung in Hinblick auf notwendige Maßnahmen zu sensibilisieren. Meist fehlt die Akzeptanz für Maßnahmen, da sie mit Flächenbedarf und/oder kostenintensiven und störenden Baumaßnahmen einhergehen. Hier sind z. B. physische Modelle oder Simulationen von gefährdeten Gebieten mit und ohne Maßnahmen denkbar, um deren Wirksamkeit anschaulich darstellen zu können. Die Einbindung des HochwasserKompetenzCentrum und ihrem Info-Mobil mit Anschauungsexemplaren vor allem für private Vorsorgemaßnahmen sind für betroffene Bürger:innen wertvoll. Das Thema Hochwasser- und Starkregenvorsorge kann auch bei themenfremden Veranstaltungen und Gelegenheiten eingebunden werden: 

  • Feuerwehrfeste
  • Volksfeste
  • Verkaufsoffene Sonntage
  • Bürgerversammlungen mit sehr relevanten und brisanten Themen, die eine hohe Zahl an Zuhörenden erwarten lassen
  • Klimaschutztage
  • Aktionen zum Tag des Wassers (22. März)

Auch Materialien, die zentral im Netz zur Verfügung stehen, können hilfreich sein. Informationen und Vorlagen für Präsentationen, die Presse oder Flyer sind z.B. online hier zu finden:

Ein Austausch zur Öffentlichkeitsarbeit, auch zu regionalen Ansätzen, kann in den Hochwasserpartnerschaften stattfinden.

Einbindung der Land- und Forstwirtschaft und des Weinbaus

Sind forst- und landwirtschaftliche Flächen sowie Weinbauflächen durch Starkregen erosionsgefährdet und/oder potenzielle Herkunftsgebiete für Sturzfluten, ist es wichtig, im Rahmen der Aufstellung oder Fortschreibung der Vorsorgekonzepte mit den ansässigen Landwirten, Weinbauern, Förstern und Forstämtern ins Gespräch zu kommen, um gemeinsam an Lösungen zu arbeiten. Mit Unterstützung von Sachverständigen (Landwirtschaftskammer, DLR Wasserschutzberatung) können Ortsbegehungen und Workshops durchgeführt und Maßnahmen diskutiert werden. Weitergehende Informationen hierzu finden Sie in der folgenden Handreichung: Einbindung der Landwirtschaft zur Erosionsvorsorge in die örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte Empfehlungen zur Vorgehensweise für Kommunen und Ingenieurbüros (verfügbar auf https://ibh.rlp-umwelt.de/servlet/is/2024/).

Einbindung von Betreibern technischer und sozialer Infrastrukturen

Die Einbindung von und Kommunikation mit externen Akteuren wie z.B. Energieversorgern, Straßen- oder Schienenbaulastträgern oder anderen Betreibern technischer und sozialer Infrastrukturen stellen sich erfahrungsgemäß sowohl im Aufstellungsprozess von öHSVK, als auch bei der Umsetzung von Maßnahmen als schwierig heraus. Um die Akzeptanz der externen Akteure zu erhöhen, sind diese bereits in den Aufstellungsprozess der öHSVK einzubinden. Entsprechende Gespräche während des Aufstellungsprozesses dienen der Aufklärung über gefährdete Infrastrukturen und legen entsprechende abgestimmte Vorsorgemöglichkeiten sowie das weitere gemeinsame Vorgehen fest. So wird ein stärkeres Risikobewusstsein geschaffen und die Beteiligten bringen ihre Ideen, Vorschläge und Hinweise bei der Erarbeitung der Vorsorgemaßnahmen ein. Im Ergebnis liegen effektive und wirtschaftliche Maßnahmenvorschläge vor. Die abgestimmten Maßnahmen werden innerhalb der Vorsorgekonzepte dokumentiert und nach Abschluss nochmals an die Betreiber übergeben.
Bei der Umsetzung von konkreten Maßnahmen liegen dann bereits Vorplanungen vor. 

Unternehmen oder Einrichtungen, welche ihre sensiblen Daten/Informationen nicht preisgeben  und an Gesprächen während der Aufstellung der öHSVK nicht teilnehmen, werden  mit Hilfe von Defizitanalyse und möglicher Maßnahmenliste der erarbeiteten Konzepte dennoch über identifizierte Risikobereiche und Maßnahmenvorschläge informiert. Eine Erarbeitung von Maßnahmen zur Gefährdungsminimierung kann dann Betreiberintern erfolgen. Ein Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen, welche im Austausch mit externen Akteuren stehen, ist beispielweise über die Hochwasserpartnerschaften zu empfehlen.

Themenkreis Genehmigung und Förderung

Bei der Umsetzung von Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der öHSVK ist es zunächst einmal wichtig, zwischen genehmigungsfreien und genehmigungspflichtigen Maßnahmen zu unterscheiden. Oft ist unklar, wann eine Genehmigung erforderlich ist. Maßnahmen der Hochwasser- und Starkregenvorsorge haben individuelle Anforderungen hinsichtlich notwendiger Genehmigungen und Verfahren, die von der Art der Maßnahme, aber auch von örtlichen Gegebenheiten abhängen. Allgemeingültige Aussagen zu Genehmigungspflichten sind daher nur schwer zu benennen. 

Damit eine umzusetzende Maßnahme nicht an der fehlenden Genehmigung scheitert, ist daher eine frühzeitige Einbindung der Fachbehörde zu empfehlen. Sie gibt Auskunft über ggf. erforderliche Verfahren sowie weiterführende rechtliche und fachliche Informationen bspw. auch erforderliche Gutachten o.ä. zu einer geplanten Maßnahme. Um das Genehmigungsverfahren für ähnliche umzusetzende Maßnahmen zu vereinfachen, kann mit der Fachbehörde auch eine gebündelte Genehmigung für bspw. mehrere Treibgutrechen eines Vorsorgekonzeptpaketes abgestimmt werden.

Für eine Reihe an Maßnahmentypen bietet das Land eine finanzielle Unterstützung in Form von Förderungen. Im Anschluss an die Fertigstellung der Vorsorgekonzepte werden im Umsetzungsgespräch mit dem KHH und dem IBH die Fördermöglichkeiten erarbeiteter Maßnahmenvorschläge und ein möglichst effektives Vorgehen beim Einstieg in die Umsetzungsphase besprochen. Es bietet sich zum Beispiel an Synergieeffekte zu nutzen und ähnliche Maßnahmen aus verschiedenen Ortsgemeinden zusammen umzusetzen sowie einen einzigen Förderantrag dafür zu stellen. Möglich sind hier dann auch Mischfördersätze. Maßnahmen nach dem Fördergegenstand Ziffer 2.5 (Gewässerentwicklung und Flussgebietsentwicklung) müssen jedoch gesondert beantragt werden (Weitere Infos: Rundschr. des MKUEM vom 04.05.2020).
 
Neben Förderungen aus der Wasserwirtschaft sind u.a. auch Förderschwerpunkte aus den Bereichen Forst- und Landwirtschaft, Klimaschutz und Klimaanpassung möglich. Bei bestimmten Maßnahmen können kombinierte Förderungen beantragt werden. Einen Überblick über die Fördermöglichkeiten der Wasserwirtschaft bietet die aktuelle Förderrichtlinie sowie dessen Erläuterung im entsprechenden Förderprogramm über das Fachportal DataScout.

Der Kontakt zu anderen Kommunen z.B. über die Hochwasserpartnerschaften ermöglicht zusätzlich einen Austausch über gesammelte Erfahrungen mit der Umsetzung von Vorsorgemaßnahmen und der Inanspruchnahme von Fördermöglichkeiten.
 

In einigen Fällen ist im Förderverfahren die Prüfung der Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme für die Ermittlung der Höhe des Fördersatzes erforderlich. Für technische Rückhaltemaßnahmen zeigt die Handreichung zur „Wirtschaftlichkeit technischer Hochwasserrückhaltungen“ Wege auf, die Wirtschaftlichkeit von technischen Rückhaltemaßnahmen bereits im Stadium der Konzepterstellung vereinfacht abzuschätzen. Eine eingehende Wirtschaftlichkeitsanalyse muss dann in der Regel im Zuge der Vorplanung bei der Umsetzung der Maßnahme folgen. Eine frühe Abschätzung der Wirtschaftlichkeit ist zum einen hinsichtlich des möglichen Fördersatzes von Bedeutung. Zum anderen können nicht wirtschaftliche Projekte rechtzeitig beendet und Mittel und Zeit an sinnvollerer Stelle eingesetzt werden.
Maßnahmen, deren Nutzen nicht monetarisiert werden kann (z.B. Maßnahmen zur Verbesserung der Grundwasserneubildung, des Bodenwasserhaushalts und des Wasserrückhalts auf der Fläche) erfordern keinen Wirtschaftlichkeitsnachweis. Für welche Maßnahmen ein solcher Nachweis notwendig ist, sollte mit dem KHH abgestimmt werden.